Benutzerordnung
Die Bibliothek Saalfelden ist eine öffentliche Einrichtung der Stadtgemeinde Saalfelden, des Österreichischen Gewerkschaftsbundes und der Kath. Pfarre Saalfelden. Ihre Benutzung richtet sich nach der Bibliotheksordnung. Ihre Einhaltung liegt im Interesse aller Besucher.
Anmeldung
- Die Anmeldung erfolgt persönlich (Gäste unter Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises und Gästekarte). Mit der Anmeldung erhalten die Benutzer eine Leserkarte. Mit ihrer Unterschrift bestätigen sie Benutzer- und Gebührenordnung der Bibliothek Saalfelden zur Kenntnis genommen zu haben.
- Die Anmeldung von Personen, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erfolgt durch den gesetzlichen Vertreter. Dieser verpflichtet sich, allenfalls nicht bezahlte Gebühren zu begleichen sowie allfällige Ersätze für die vertretene Person zu tragen.
- Namensänderungen und Änderungen der Wohnadresse und der Telefonnummer, sind der Bibliothek mitzuteilen. Ebenso ist der Verlust der Leserkarte bekannt zu geben. Bei Verlust der Leserkarte wird gegen eine Gebühr eine Ersatzkarte ausgestellt.
Ausleihe
- Die Leihfrist beträgt bei Büchern drei Wochen, bei Zeitschriften und elektronischen Medien eine Woche. (max. 5 Medien pro Ausleihe)
- Jeder Benutzer kann Vorbestellungen auf Medien der Bibliothek (ausgenommen Zeitschriften) vornehmen.
- Die Weitergabe entliehener Medien an Dritte ist nicht gestattet. Es haften die Benutzer auf deren Namen die Medien entliehen wurden.
- Bei Überziehung der Leihfrist fällt pro Medium und Woche eine Gebühr an. Die Versäumnisgebühr ist auch dann zu entrichten, wenn die Benutzer keine schriftliche Mahnung erhalten haben.
- Die Leihfrist kann, wenn die Medien nicht vorbestellt sind, maximal für 2 Wochen (auch telefonisch) verlängert werden.
Behandlung der entlehnten Medien, Haftung
- Alle entlehnten Medien sind sorgfältig zu behandeln.
- Der Verlust oder die Beschädigung entlehnter Medien ist der Bibliothek zu melden. Es ist untersagt, Beschädigungen selbst zu beheben.
- Die Bibliothek haftet nicht für die einwandfreie Funktionsfähigkeit der bereitgestellten Hard- und Software. Falls aus dem Gebrauch entliehener Medien Schäden an Geräten, Dateien oder Datenträgern der Benutzer entstehen, wird von der Bibliothek keine Haftung übernommen.
Nutzung elektronischer Angebote und audiovisueller Medien
- Den Benutzern der Bibliothek stehen zwei Internetplätze zur Verfügung. Die Bibliothek ist nicht verantwortlich für Inhalte, Verfügbarkeit und Qualität von Angeboten Dritter, die über die bereitgestellten Leitungen und Zugänge angeboten werden. Informationen/Adressen gewaltverherrlichenden, pornographischen und/oder rassistischen Inhalts dürfen an den Internetplätzen der Bibliothek nicht aufgerufen, abgespeichert oder versandt werden. Erziehungsberechtigte erkennen mit ihrer schriftlichen Einverständniserklärung an, dass ihre Kinder Zugang zum Internet, sonstigen elektronischen Angeboten (CD-ROM, Datenbanken u.a.) haben. Die Nutzung von Computerarbeitsplätzen können vom Bibliothekspersonal zeitlich begrenzt werden.
Schadenersatz
- Bei Beschädigung oder Verlust von Medien sind die Benutzer ersatzpflichtig. Bei einem unbehebbaren Schaden oder bei Verlust ist grundsätzlich der Neuwert zu ersetzen. Sollte jedoch eine Neuanschaffung nicht möglich sein ist ein angemessener Ersatz zu leisten.
Verhalten in der Bibliothek
- Rauchen, Essen, Trinken ist in der Bibliothek nicht gestattet.
- Größere Behältnisse (Taschen, Rucksäcke) sowie Sport- und Spielgeräte (Scooter, Rollerblades) dürfen während des Aufenthaltes in der Bibliothek nicht mitgenommen werden, sondern sind im Garderobenbereich zu deponieren.
- Die Bibliothek übernimmt für in ihren Räumlichkeiten beschädigte, liegengelassene, verlorengegangene oder auf sonstige Weise abhanden gekommene Gegenstände der Benutzer keine Haftung, dies gilt insbesondere auch für im Garderobenbereich deponierte Gegenstände.
- Eltern haften für ihre Kinder.
Gebührenordnung
Kinder bis zum vollendeten vierzehnten Lebensjahr bezahlen keine Leihgebühren. |
Jugendliche vom vierzehnten bis zum achtzehnten Lebensjahr sowie Senioren ab dem sechzigsten Lebensjahr bezahlen: |
für Einzelausleihe
für die Jahresgebühr |
€ 1,00
€ 12,00 |
Erwachsene ab dem achtzehnten bis zum sechzigsten Lebensjahr bezahlen: |
für die Einzelausleihe
für die Jahresgebühr |
€ 1,50
€ 23,00 |
Versäumnisgebühren betragen für alle Benutzer pro Medium und überschrittener Ausleihwoche |
€ 1,00 |
Ersatzausweis |
€ 4,00 |
Kaution (für Gäste und Urlauber) pro Medium |
€ 5,00 |